1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Der Creasquare GmbH GmbH erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der
Creasquare GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Creasquare GmbH bedarf es nicht.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Creasquare GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
1.6 Die Creasquare GmbH nimmt Bestellungen und Aufträge durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung der Creasquare GmbH von den Bedingungen einer Bestellung oder eines Auftrages ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Creasquare GmbH zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
2. VERANSTALTUNGEN
2.1 Diese AGB’s gelten auch für Eigen- und Co-Veranstaltungen der Creasquare GmbH. Für Workshops welche im Programm der Webseite erscheinen jedoch andere als Veranstalter genannt werden, sowie die Zahlungsabwicklung in deren Namen erfolgt, gelten die jeweiligen Bestimmungen. Die Haftung für Fehlhandlung von Co-Veranstaltern oder dritten Veranstaltern wird ausdrücklich wegbedungen.
2.2 ANMELDUNG: Die Anmeldung an eine Eigen- und Co-Veranstaltungen ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die AGB’s akzeptiert und zur Kenntnis genommen wurden.
2.3 TEILNAHME: Die Teilnahme ist übertragbar. In diesem Fall muss der Creasquare GmbH Kontaktdaten der Begünstigten Person mitgeteilt werden. Mit dem Erscheinen am Workshop wird der Haftungsauschluss & Versicherungs- sowie die Urheberrechtsklausel durch die begünstigte Person akzeptiert.
2.4 RESERVATION: Die Reservation erfolgt erst nach Eingang von mindestens 50% des Kurs und Materialgeldes auf das genannte Bankkonto. Bis 14 Tage vor Workshop-Beginn muss das verbleibende Kursgeld einbezahlt sein. Die Platzzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs des Kursgeldes berücksichtigt.
2.5 KURSGELD: Zahlungen sollten innert 28 Tagen nach Buchung getätigt sein.
2.6 ABMELDUNG: Im Verhinderungsfall ist die Teilnahme übertragbar. In diesem Fall muss der Creasquare GmbH Kontaktdaten der Ersatzperson mitgeteilt werden (per Telefon oder E-Mail).
Bei Abmeldung bis 28 Tage vor Workshopbeginn müssen 25% der Kurskosten und von 27 bis 10 Tage vor Workshopbeginn 50% der Kurskosten verrechnet werden. Bei späterem Rücktritt müssen die gesamten Kosten verrechnet werden.
2.7 ABSAGE DES WORKSHOPS: Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Creasquare GmbH das Recht vor, einen Workshop abzusagen. Sollte ein Workshop nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig mitgeteilt. In diesem Fall werden die Kurskosten vollumfänglich rückerstattet oder es kann einer der nächsten Workshops besucht werden.
Bei Krankheit oder Unfall des Kursleiters wird sofern sich kein Ersatzkursleiter findet der Workshop am nächstmöglichen Datum nachgeholt, weitere Regressansprüche sind ausgeschlossen.
2.8 BILD, FILM & TONAUFNAHMEN, LEHRMITTEL: Das Erstellen von Bild, Film & Tonaufnahmen ist ausschliesslich zu privaten und lerninhaltlichen Zwecken gestattet. Als Privat gelten illustrative Bilder und Filme, welche im Zusammenhang einer Berichterstattung auf Blogs, Socialnetworks stehen jedoch kein eigentlicher Wissenstransfer statt findet.
Längere Film und Tonaufnahmen, welche ganze Arbeitsabläufe zeigen, dürfen Dritten insbesondere via Internet, nicht zugänglich gemacht werden.
Die überreichten zusätzlichen Lehrmittel sind persönlich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.9 HAFTUNG & VERSICHERUNG: Die Creasquare GmbH übernimmt keine Haftung im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt.
Die Creasquare GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände sowie für alle anderen Schäden welche insbesondere durch unsachgemässen Umgang mit Fotochemie entstehen.
Sämtliche Versicherungen sind Sache der teilnehmenden Person.
3. SOCIAL MEDIA KANÄLE
Die Creasquare GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Beiträge aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Creasquare GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Beiträge grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. der Creasquare GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. der Creasquare GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Creasquare GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
Hat der potentielle Kunde der Creasquare GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Creasquare GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
4.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch der Creasquare GmbH treten der potentielle Kunde und der Creasquare GmbH in ein Vertragsverhältnis («Pitching-Vertrag»). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
4.2 der potentielle Kunde anerkennt, dass der Creasquare GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Creasquare GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
4.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes geniessen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
4.5 der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Creasquare GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
4.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Creasquare GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Creasquare GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
4.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Creasquare GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Creasquare GmbH dabei verdienstlich wurde.
4.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Creasquare GmbH ein.
5. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch der Creasquare GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll («Angebotsunterlagen»). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch der Creasquare GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für der Creasquare GmbH.
5.2 Alle Leistungen von der Creasquare GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
5.3 Der Kunde wird der Creasquare GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der
Creasquare GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5.4 der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Creasquare GmbH haftet im Falle bloss leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Creasquare GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde der Creasquare GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, der Creasquare GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. der Kunde stellt der Creasquare GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
6. FREMDLEISTUNGEN /
BEAUFTRAGUNG DRITTER
6.1 Die Creasquare GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren («Fremdleistung»).
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Creasquare GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.3 Soweit der Creasquare GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Creasquare GmbH.
6.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftragsvertrages aus wichtigem Grund.
7. TERMINE
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Creasquare GmbH schriftlich zu bestätigen.
7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der
Creasquare GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Creasquare GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Befindet sich der Creasquare GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Creasquare GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. VORZEITIGE AUFLÖSUNG
8.1 der Creasquare GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstösst. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Creasquare GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Creasquare GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Creasquare GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstösst.
9. HONORAR
9.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Creasquare GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Creasquare GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Creasquare GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
9.3 Alle Leistungen der Creasquare GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der
Creasquare GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
9.4 Kostenvoranschläge der Creasquare GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Creasquare GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Creasquare GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer angemessenen Frist nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
9.5 Für alle Arbeiten der Creasquare GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Creasquare GmbH das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Creasquare GmbH zurückzustellen.
10. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Creasquare GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschliesslich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Creasquare GmbH.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Creasquare GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Creasquare GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
10.4 Weiters ist die Creasquare GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Creasquare GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Creasquare GmbH aufzurechnen, ausser die Forderung des Kunden wurde von der Creasquare GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11. EIGENTUMSRECHT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
11.1 Alle Leistungen der Creasquare GmbH, einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Creasquare GmbH und können von der Creasquare GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Creasquare GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Creasquare GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Creasquare GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Creasquare GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Creasquare GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
11.3 Für die Nutzung von Leistungen der Creasquare GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Creasquare GmbH erforderlich. Dafür steht der Creasquare GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4 Für die Nutzung von Leistungen der Creasquare GmbH bzw. von Werbemitteln, für die der Creasquare GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Creasquare GmbH notwendig.
12. KENNZEICHNUNG
11.1 Der Creasquare GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf die Creasquare GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 Der Creasquare GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. GEWÄHRLEISTUNG
13.1 der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch der Creasquare GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch der
Creasquare GmbH zu. Die Creasquare GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Creasquare GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die Creasquare GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für der Creasquare GmbH mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
13.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Creasquare GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Creasquare GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
14. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Creasquare GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen («Leute») für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Creasquare GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer «Leute».
14.2 Jegliche Haftung der Creasquare GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Creasquare GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemassnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Creasquare GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Creasquare GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat der Creasquare GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Creasquare GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15. DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Fuss der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
16. ANZUWENDENDES RECHT
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Creasquare GmbH und dem Kunden unterliegen dem Schweizer Recht.
16. GERICHTSSTAND
16.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der
Creasquare GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von der
Creasquare GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Creasquare GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.2 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand Januar 2022